Alpenkonvention und Alpenkonventionsbüro

Die Alpenkonvention ist ein internationales Vertragswerk, welches völkerrechtlich verbindlich anzuwenden ist und von allen acht Alpenstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien) und der EU ratifiziert wurde. Die Alpen sollen als bedeutende Bergregion Europas geschützt, erhalten und nachhaltig  entwickelt werden. Mit ihrem integrativen Ansatz, der die ökologische, wirtschaftliche und soziale Dimension der Nachhaltigkeit miteinbezieht, ist die Alpenkonvention Vorreiterin für andere Berggebiete und Konventionen, wie etwa die Karpatenkonvention.

Nationalpark Gesaeuse A Hollinger 60

Nationalpark Gesäuse © Andreas Hollinger

Weiters umfasst die Alpenkonvention acht Durchführungsprotokolle:

  • Raumplanung und nachhaltige Entwicklung,
  • Berglandwirtschaft,
  • Naturschutz und Landschaftspflege,
  • Bergwald,
  • Tourismus,
  • Bodenschutz
  • Energie und
  • Verkehr.

Sie dienen der Umsetzung konkreter Maßnahmen und haben gesetzesändernden bzw. -ergänzenden Charakter. In Österreich traten die acht ausverhandelten Durchführungsprotokolle sowie das Zusatzprotokoll Streitbeilegung im Dezember 2002 in Kraft. Diese Durchführungsprotokolle selbst sind wiederum völkerrechtlich verbindliche Verträge.

Das Alpenkonventionsbüro von CIPRA Österreich mit Sitz in Wien bemüht sich um eine konsequente Umsetzung der Alpenkonvention. In gleichem Maße werden Aktivitäten gesetzt, den Kenntnisstand bzw. die Bewusstseinsbildung über die Alpenkonvention zu unterstützen sowie nach wie vor bestehende Vorurteile in der Bevölkerung, aber auch auf behördlicher und politischer Ebene abzubauen. Weiters koordiniert das Büro auch die Rechtsservicestelle Alpenkonvention, welche seit 2009 auf unbürokratische Weise fundierte Rechtsauskünfte hinsichtlich der Anwendung der Alpenkonvention liefert.

Sustainable Development Goals icons 11Die Aktivitiäten des Alpenkonventionsbüros tragen dazu bei, das 11. SDG sowie das 16. SDG umzusetzen. Um nachhaltige Städte und Gemeinden zu schaffen, sollen laut Ziel 11 der SDGs Städte und Siedlungen inklusiver, sicherer, widerstandsfähiger und nachhaltiger gestaltet werden. Der Umweltdachverband sieht hier Ansatzpunkte für seine langjähriges Bestreben, die Alpenkonvention und ihre Protokolle bekanntzumachen und umzusetzen und führt dazu das Projekt Alpenkonventionsbüro und die Rechtsservicestelle Alpenkonvention bei CIPRA Österreich weiter.

Sustainable Development Goals icons 16 Ziel 16 der SDGs will friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zu Justiz ermöglichen und wirksame, zuverlässige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen. Im Rahmen des Vorsitz Österreichs in der Alpenkonvention möchte der Umweltdachverband die Anliegen der Zivilgesellschaft im Kontext der Alpenkonvention sichtbar machen und außerdem die Aktivitäten der Rechtsservicestelle ausweiten.